L.i.S.a. e. V. (Lesben in Stralsund aktiv)
L.i.S.a. besteht seit Februar 2006 als selbstorganisierter, wöchentlicher Treffpunkt für FrauenLesben.
Erstmalig haben sich in Stralsund Frauen zusammengetan, um die Öffentlichkeit auf die Probleme lesbischer Frauen aufmerksam zu machen und sich für mehr Gleichberechtigung und Akzeptanz lesbischer Lebensweise einzusetzen.
Mit L.i.S.a. schaffen wir uns unseren eigenen Freiraum, in dem wir uns nicht verstecken müssen, sondern uns so zeigen können, wie wir sind. Solidarität und Austausch mit Gleichgesinnten sind gefragt.
Dazu gibt es die Möglichkeit - Offener Lesbentreff - jeden Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr im Frauenladen LiSa.Auszug aus der Satzung von L.i.S.a. e. V.
§ 2 Ziel und Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist es, die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen der Gesellschaft zu fördern.
2. Ein weiterer Zweck ist die Förderung der Volksbildung.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere:
- durch die Förderung der Chancengleichheit der lesbischen Lebensweise in der Gesellschaft und für das Einsetzen der Gleichwertigkeit aller Lebensweisen
- durch ein tolerantes Miteinander, geprägt von wechselseitiger Achtung, Gewaltfreiheit und Demokratie.
- durch Aufklärungsarbeit an Schulen.
- durch die Schaffung eines Treffpunktes für Frauen.
- durch Öffentlichkeitsarbeit; Kunst-Ausstellungen und -Wettbewerbe,
- durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Tagungen.
- durch Beratungsangebote.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins werden im folgenden Mitfrauen und FörderInnen genannt.
- Mitfrauen des Vereins können nur Frauen und von Frauen gebildete juristische Personen werden. Juristische Personen haben nur eine Stimme. Mitfrauen, sind Frauen, die an der Verwirklichung der Vereinsziele mitwirken. Sie werden zur Vereinsversammlung geladen und haben Stimmrecht. Die Aufnahme muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden, der über die Aufnahme, entscheidet. Die Aufnahme ist nur gültig, wenn der Vereinsbeitrag bezahlt wird.
- FörderInnen können alle Menschen und jede juristische Person werden. FörderInnen haben kein Stimmrecht, sie werden zu den Mitfrauenversammlungen eingeladen. FörderInnen werden vom Vorstand aufgenommen.